Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Anlässlich der Veranstaltung „Feuerwehrfest Rieneck“, wird die Schulgasse in der Zeit vom 05.09.2026 von 08:00 Uhr bis zum 06.09.2026 um 20:00 Uhr für den Gesamtverkehr voll gesperrt.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Spende des Bayernwerkes für die Freiwillige Feuerwehr Rieneck

Wassersparhefte für Rienecker Grundschüler

Wohnraum

Kindergarten profitiert von Eichelsammelaktion

Aufruf gegen Schmierereien

Rückblick historischer Fasenachtszug 2025

Verkehrsrechtliche Maßnahme