Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund einer abgestürzten Mauer wird die Wolfskehle in Rieneck im Bereich zwischen Anwesen Wolfskehle 5 und 6a in der Zeit vom 25.10.2026 bis voraussichtlich zum 29.11.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Beratung in Rentenangelegenheiten (Deutsche Rentenversicherung)

Konstituierende Sitzung des Stadtrates – Vereidigung und Weichenstellungen für die neue Amtsperiode

Wo bleibt mein Geld?

Die Stadt Rieneck verleiht die Ehrenbürgerwürde und Titel des Altbürgermeisters an Herrn Walter Höfling

Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verschiebung

Bitte beachten: Übermittlungssperre an die Bundeswehr entfällt