Verkehrsrechtliche Maßnahme - Brunnenweg
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund eine Kanal- und Wasserleitungsarbeiten wird der Brunnenweg in Rieneck im Bereich der Anwesen Brunnenweg 1 bis Brunnenweg 7 inklusive des Parkplatzes „Brunnenweg“ in der Zeit vom 28.09.2024 – 31.10.2024 für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.