Verkehrsrechtliche Maßnahme - Hauptstraße
Verkehrsrechtliche Maßnahme - Hauptstraße
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund einer Kranaufstellung wird die Hauptstraße in Rieneck im Bereich des Anwesen Hauptstraße 39 am 20.11.2024 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt. In dieser Zeit werden die Bushaltestellen am Kriegerdenkmal nicht angefahren.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.