Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Anlässlich der Veranstaltung Maibaumaufstellung in Rieneck wird der Parkplatz Ortsmitte in der Zeit vom 30.04.2025 ab 12:30 Uhr bis zum 01.05.2025 um 07:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.

Der Schneckenweg (Einfahrt Obertorstraße), sowie die Hauptstraße im Bereich des Veranstaltungsortes (Parkplatz Ortsmitte) werden am Veranstaltungstag ab 18:30 Uhr durch die Feuerwehr Rieneck temporär für den fließenden Verkehr gesperrt und geregelt.
Die Sperrung dient der sicheren Durchführung des Festzuges sowie des Transports des Maibaums.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

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