Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich der Veranstaltung „1. Mai Feier am Wirtshaus „Zum Löwen“ wird die Hauptstraße 8 in Rieneck im Bereich zwischen „Zum Löwen“ und dem Laden „RienEck Unser Laden“ in der Zeit vom 01.05.2025 10:00 Uhr bis 02.05.2025 0:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.