Verkehrsrechtliche Maßnahme

 

Verkehrsrechtliche Maßnahme

 

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund eines Wechsels des Transformators zur Stabilisierung des Stromnetzes,

wird das Dürrhoffeld in Rieneck im Bereich des Anwesens Dürrhoffeld 15 am in der Zeit vom 08.05.2026 bis zum 12.05.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt. Es wird zeitweise zur Gehwegsperrung kommen. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Bauleiters vor Ort, um die Baustelle sicher zu umgehen. 

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

 

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