Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Das angeordnete absolute Halteverbot im Bachgartenweg in Rieneck wird mit    sofortiger Wirkung aufgehoben. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

TRINKWASSERVERSORGUNG- Aufruf zum Sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

TRINKWASSERVERSORGUNG- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Vollzug der Wassergesetze; Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart hinsichtlich der Entnahme von Wasser

Beratung in Rentenangelegenheiten (Deutsche Rentenversicherung)