04.04.2025 - 07:47
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in ganz Bayern werden neue Gebiete für Windenergie gesucht und sogenannte Vorranggebiete festgelegt. Diese Vorranggebiete sind auch im Sinngrund geplant. Im Regionalen Planungsverbrand der Region 2, zu dem auch der Landkreis Main-Spessart gehört, sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich bis 10. April am Verfahren zu beteiligen.
Sie finden nachfolgend:
* Ein Informationsvideo von Sabine Sitter, Landrätin von Main-Spessart und Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands (https://www.youtube.com/watch?v=F_9qZXfAm9s)
* Ein Erklärvideo des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (https://www.youtube.com/watch?v=i2dwwOLFJHA&t=1s)
* Die Informationsseite der Regierung von Unterfranken mit allen Unterlagen (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00276/index.html)
* Die Informationsseite des Regionalen Planungsverbandes mit allen Unterlagen (https://www.region-wuerzburg.de/seite/de/planungsverband/02/WB/Regionaler_Planungsverband_Wuerzburg.html)
Sie haben bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 10.04.2025 Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern. Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Bitte nutzen Sie das Beteiligungsformular, das Sie über folgenden Link erreichen:
Beteiligungsformular 20. Verordnung: Teilfortschreibung Abschnitt 5.1 „Windenergie“ <https://formulare.main-spessart.de/frontend-server/form/alias/1/Beteiligung_Windkraft_2/>
Es besteht auch die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail an region2@lramsp.de <mailto:region2@lramsp.de> oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Würzburg (Marktplatz 8, 97753 Karlstadt).
In der Zeit vom 03.03.2025 bis 10.04.2025 erfolgt außerdem eine öffentliche Auslegung der formellen Unterlagen in Papierform bei der Regierung von Unterfranken, an den Landratsämtern Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg sowie bei der Stadt Würzburg. Die ergänzenden Unterlagen (Änderungsübersicht und Fachkarten) sind nicht Bestandteil der formellen Planunterlagen, diese sind jedoch auf den o.a. Internetseiten einsehbar.
Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).