Information zur Stichwahl (2.Wahlgang) der/des Landrätin /Landrats am 22.03.2026

Hinweise zu den Stichwahlen zum Amt der Landrätin oder des Landrates am 22.03.2026

Wahlberechtigte, die bei den Erstwahlen am 08.03.2026 Briefwahlunterlagen beantragt haben-ob online über das Bürgerserviceportal der Stadt Rieneck, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder durch Beantragung beim Bürgerbüro-haben sich hierdurch automatisch bereits für die folgende Stichwahl registriert. Dies waren mehr als 970 Wählerinnen und Wähler der Stadt Rieneck, für diese Personen werden die Stichwahl-Unterlagen automatisch durch das Wahlamt per Post zugestellt. Alle bereits beantragen Briefwahlunterlagen werden ab Freitag, den 13. März 2026, versandt. Wir gehen davon aus, dass der Versand von uns bis spätestens Freitag, 13. März 2026, abgeschlossen sein wird, sodass die Zustellung durch die Post spätestens am Montag,16.03.2026 bzw. Dienstag,17.03.2026 erfolgen sollte.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Briefwahlunterlagen für die Stichwahl für Sie vorgemerkt wurden, können Sie dies über das Bürgerservice-Portal der Stadt Rieneck abfragen. Geben Sie hierfür Ihre Daten ein. Sollte die Briefwahl bereits beantragt worden sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Sofern Sie beim ersten Wahlgang Ihre Briefwahlunterlagen bereits mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragt haben, ist eine erneute Nutzung des QR-Codes bei der Stichwahl NICHT mehr möglich.

Sollten Sie bei der ursprünglichen Wahl im Rathaus gewählt haben (Urnenwahl) wurde Ihnen die Wahlbenachrichtigung wieder zurück ausgehändigt.

Möchten Sie nun bei der Stichwahl an der Briefwahl teilnehmen, ist die online Beantragung der Briefwahlunterlagen schriftlich, persönlich oder digital (QR-Code, Bürgerservice-Portal, E-Mail) beim Wahlamt der Stadt Rieneck mit dieser Wahlbenachrichtigung möglich.

Für den Stichwahl-Vorgang (2. Wahlgang) der Kommunalwahl 2026 am 22.03.2026 ist die online-Beantragung verfügbar bis 17.03.2026 (18:00 Uhr). Somit ist der letzte Versandtag der 18.03.2026.

Sollten Ihre Briefwahlunterlagen nicht bis zum 20. März 2026 bei Ihnen eingegangen sein, bitten wir um umgehende Mitteilung an das Wahlamt der Stadt Rieneck.

Sie haben in einem solchen Fall die Möglichkeit, bis spätestens 21. März 2026, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt der Stadt Rieneck zu beantragen.

Ab Montag, 16.März 2026 ist eine persönliche Beantragung und Abholung ebenfalls möglich, sofern der Wahlberechtigte bei der Ursprungswahl mittels Urnenwahl teilgenommen hat und die unterschriebene Wahlbenachrichtigung bei der Stadt Rieneck eingereicht wird.

Die Briefwahl-Umschläge können wie bereits bei der vorangegangenen Wahl in unseren Wahlbriefkasten vor dem Rathaus eingeworfen werden. Dieser wird mehrfach täglich geleert und die Wahlbriefe direkt in die Briefwahl-Urnen überführt.

Personen, die sich bewusst für eine Urnenwahl entschieden haben, können nun für die Stichwahl selbstverständlich wie gewohnt im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Sollte Ihnen die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt, so stellt dies kein Hindernis dar, sofern Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Rieneck erfasst worden sind. Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie an der Stichwahl im Wahllokal teilnehmen. Bitte bringen Sie hierfür unbedingt ein gültiges Ausweisdokument mit! 

Falls Sie ergänzende Fragen zur Stichwahl haben, können Sie sich gerne an unsere Wahlleitung Frau Götze wenden (Tel.09354-9733-19).

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