Verkehrsrechtliche Maßnahme – Vollsperrung der Hauptstraße in Rieneck

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Die Hauptstraße in Rieneck wird im Bereich des Anwesens Hauptstraße Nr. 42 am Dienstag, den 03.11.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr voll gesperrt. 

Bitte nutzen Sie die Umgehungsstraße als Umleitungsstrecke.

Zudem wird die Bushaltestelle „Am Kriegerdenkmal“ in der Zeit beidseitig nicht angefahren. Bitte nutzen Sie die Haltestelle „Gasthof Bechold“. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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