Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Kanalbau- und Wasserleitungsarbeiten wird im Zeitraum vom 10.08.2024 bis 27.09.2024 der Brunnenweg in Rieneck im Bereich des Anwesens Nr. 1-7 inklusive des „Parkplatzes Brunnenweg“ für den Gesamtverkehr vollständig gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

gez.

Sven Nickel, 1. Bürgermeister

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