Verkehrsrechtliche Maßnahme - Schulgasse / Hauptstraße

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Sanierungsarbeiten der Schulgasse 2/Hauptstraße 1 werden die Parkplätze im Bereich des Anwesens Schulgasse 3 bis Schulgasse 4 in der Zeit vom 16.09.2024 bis 15.01.20225 für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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