Verkehrsrechtliche Maßnahme - Schulgasse / Hauptstraße
Dienstag, 8. Oktober 2024 - 10:45
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Sanierungsarbeiten der Schulgasse 2/Hauptstraße 1 werden die Parkplätze im Bereich des Anwesens Schulgasse 3 bis Schulgasse 4 in der Zeit vom 16.09.2024 bis 15.01.20225 für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.