Verkehrsrechtliche Maßnahme
Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich der Veranstaltung „Musikalischer Vatertag“ wird die Untere Jägerwiese in Rieneck im Bereich zwischen dem Tennisheim, Untere Jägerwiese 5, bis zur Eisenbahnunterführung in der Zeit vom 29.05.2025 von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.