Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Anlässlich der Veranstaltung „Rienecker Kirb“ vom 14.08.2025 bis 19.08.2025 wird folgendes Angeordnet

 

Der Parkplatz Ortsmitte in Rieneck wird in der Zeit vom 14.08.2025 12:00 Uhr bis 18.08.2025 20:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.

 

Der Schneckenweg (Einfahrt Obertorstraße), sowie die Hauptstraße im Bereich des Veranstaltungsortes (Parkplatz Ortsmitte), wird am 16.08.2025 ab 14:30 Uhr von der Feuerwehr Rieneck für den Festzug und den Transport des Kirbbaums temporär für den fließenden Verkehr gesperrt und geregelt.

 

Die Hauptstraße zwischen Einmündung Rotenberg und Einmündung Obertorstraße wird von Samstag, 16.08.2025 ab 13:00 Uhr bis Sonntag, 17.08.2025 um 20:00 Uhr voll gesperrt. Umfahrung über Rotenberg, Kreisverkehr und Umgehungsstraße in beiden Richtungen möglich. 

 

Für den Rotenberg, sowie die Sinnbrücke wird in der Zeit vom 16.08.2025 von 13:00 Uhr bis 17.08.2025 um 20:00 Uhr ein beidseitiges, absolutes Halteverbot angeordnet.

 

Die Badgasse zwischen „Gaststätte zum Löwen“ und „Der Laden RienEck“, sowie die Schulgasse, werden in der Zeit vom 16.08.2025 von 08:00 Uhr bis 17.08.2025 um 24:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.

 

Der Zug der traditionellen „Häx-Verbrennung“ wird in Begleitung der Feuerwehr Rieneck am 19.08.2025 ab 20:00 Uhr durch die Straßen Fellenberg (Kreuzung Obertorstraße), sowie die Obertorstraße, die Hauptstraße bis hin zum Parkplatz Ortsmitte begleitet. Vom Parkplatz Ortsmitte wird der Zug weiterziehen und weiterhin von der Feuerwehr Rieneck durch die Straßen Rotenberg, Schellhofstraße, Untere Jägerwiese bis hin zum Festplatz begleitet. Es wird in den genannten Straßen für den fließenden Verkehr teilweise zu Einschränkungen kommen, die durch die Feuerwehr gesperrt und geregelt werden. 

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Alle Infos zum Glasfaserausbau

Schließung der Schulturnhalle während den Sommerferien

Digitales Lichtbild für Pass- / Personalausweis

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Brandverhütung und -bekämpfung: Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Rieneck