Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Verlängerung der verkehrsrechtlichen Maßnahme
Der Bachgartenweg in Rieneck wird auf Höhe des Anwesens Bachgartenweg 6 in der Zeit vom 08.09.2025 bis zum 10.10.2025 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
In der Zeit vom 13.10.2025 bis zum 31.10.2025 wird der Bachgartenweg auf Höhe Anwesen Bachgartenweg 5 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam. Um Beachtung wird gebeten.