Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Arbeiten am Dach wird der Walter-Bloem-Ring in Rieneck im Bereich zwischen Walter-Bloem-Ring 20 und Walter-Bloem-Ring 23 in der Zeit vom 04.03.2026 bis zum 20.03.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Schellhofstraße, die Sonnenstraße und den Walter-Bloem Ring.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.