Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Arbeiten an einem Haus mittels eines Autokrans wird der Herrgottsberg in Rieneck im Bereich des Anwesens Herrgottsberg 18 am 21.07.2026 und am 22.07.2026 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Fußgänger haben vollen Zugang. 

Für den Bereich wird ein Absolutes Halteverbot angeordnet. 

Den Anwohnerinnen und Anwohnern der Hausnummern 17 bis 26 wird empfohlen, Ihre Fahrzeuge bereits am 20.07.2026 außerhalb des gesperrten Bereichs, unterhalb der Sperrung, abzustellen.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

 

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