Verkehrsrechtliche Maßnahme
Dienstag, 9. September 2025 - 08:44
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich der Veranstaltung „Feuerwehrfest Rieneck“, wird die Schulgasse in der Zeit vom 12.09.2025 von 12:00 Uhr bis zum 15.09.2025 um 20:00 Uhr für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.