Verkehrsrechtliche Maßnahme – Verlängerung
Dienstag, 13. Januar 2026 - 08:39
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Tiefbauarbeiten zum Breitbandausbau werden die Straßen und Gehwege im Brunnenweg, Rabental und Schneckenweg weiterhin bis zum 20.02.2026 eingeschränkt nutzbar sein.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.