Verkehrsrechtliche Maßnahme - SOS Adventsbasar Hohenroth 2024

Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich des Adventsbasars der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth am

Sonntag, 01. Dezember 2024, gilt von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr:

- ein Halteverbot auf der Staatstraße in Schaippach und Rieneck

- entlang der Hauptstraße ab der Einmündung Bachgartenweg bis Ortsende in Richtung

Rieneck Süd, ein halbseitiges Halteverbot

- in der Bahnhofstraße ein halbseitiges Halteverbot

- im Bereich Rotenberg und der Sinnbrücke ein beidseitiges Halteverbot,

- im Kreuzungsbereich Walter-Bloem-Ring Richtung Kreisverkehr, Schellhofstraße und

Unterer Weinbergsweg ein beidseitiges Halteverbot.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

gez.

Sven Nickel, 1. Bürgermeister 

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