Verkehrsrechtliche Maßnahme - SOS Adventsbasar Hohenroth 2024

Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich des Adventsbasars der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth am

Sonntag, 01. Dezember 2024, gilt von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr:

- ein Halteverbot auf der Staatstraße in Schaippach und Rieneck

- entlang der Hauptstraße ab der Einmündung Bachgartenweg bis Ortsende in Richtung

Rieneck Süd, ein halbseitiges Halteverbot

- in der Bahnhofstraße ein halbseitiges Halteverbot

- im Bereich Rotenberg und der Sinnbrücke ein beidseitiges Halteverbot,

- im Kreuzungsbereich Walter-Bloem-Ring Richtung Kreisverkehr, Schellhofstraße und

Unterer Weinbergsweg ein beidseitiges Halteverbot.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

gez.

Sven Nickel, 1. Bürgermeister 

Aktuelle Nachrichten

Fahrradabstellanlage am Bahngelände

Wohnortnahe Beratung zur Eingliederungshilfe

Bayerisches Ermäßigungsticket

Kostenloser Sanierungssprechtag der Stadt Rieneck am 13.12.2024

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Vertrag zwischen Stadt Rieneck und GlasfaserPlus zum Glasfaser-Ausbau unterzeichnet

Trauungen in der Kreuzkapelle