Verkehrsrechtliche Maßnahme
Dienstag, 16. Juli 2024 - 10:16
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der
Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Abriss- und Neubauarbeiten wird im Zeitraum vom 22.07.2024 bis 20.12.2024 die Hauptstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Nr. 39 / 39 a
halbseitig gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
gez.
Sven Nickel, 1. Bürgermeister