Verkehrsrechtliche Maßnahme
Donnerstag, 13. November 2025 - 13:22
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund einer Kabelstörung der Deutschen Telekom wird die Bahnhofstraße in Rieneck auf Höhe Bahnhofstraße 1 und gegenüber in der Zeit vom 12.11.2025 bis zum 12.12.2025 für den Gesamtverkehr halbseitíg gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.