Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Glasfaserarbeiten wird die Bahnhofstraße in Rieneck auf Höhe Bahnhofstraße 10 bis Am Bauhof 1 – Ausgenommen ist die Staatstraße St 2303 - in der Zeit vom 24.06.2026 bis zum 31.07.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Ein Not Weg für Fußgänger wird eingerichtet. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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