Sperrung des Sinnbergs

Sperrung des Sinnbergs

Auch dieses Winterhalbjahr ist der Sinnberg vom 23.11.2024 bis 31.03.2025 zur Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gesprerrt; eine Parkberechtigung für die „Anlieger“ ist hierdurch nicht gegeben.

Der Sinnberg wurde in der Vergangenheit vereinzelt durch parkende Autos blockiert.

Wir weisen darauf hin, dass der Sinnberg nur im Winter im o.g. Zeitraum gesperrt wird, außerhalb ist der Sinnberg für den Durchgangsverkehr grundsätzlich freigegeben. Dies bitten wir zu berücksichtigen und den Fahrzeug-und Fußgängerverkehr dort nicht unnötig zu beeinträchtigen oder zu gefährden. 

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