Verkehrsrechtliche Maßnahme Hauptstraße
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Baustellenarbeiten wird die Hauptstraße in Rieneck im Bereich des Anwesens Hauptstraße 39, 39a
in der Zeit vom 21.12.2024 – 30.04.2025 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Der gegenüberliegende Gehweg wird in diesem Zeitraum für den Fußgängerverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.