Verkehrsrechtliche Maßnahme - Haaggasse
Dienstag, 8. Oktober 2024 - 10:42
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund eine Kabelstörung wird die Haaggasse in Rieneck im Bereich gegenüber des Anwesens Haaggasse 8 in der Zeit vom 01.10.2024 bis 25.10.2024 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.