Verkehrsrechtliche Maßnahme - Adventsmarkt
Verkehrsrechtliche Maßnahme - Adventsmarkt
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund des Adventsmarktes wird die Schulgasse in Rieneck im Bereich Einmündung Gaststätte „Bechold“ (Fl.Nr. 401) bis zum Feuerwehrhaus (Fl.Nr. 408/0) in der Zeit vom 06.12.2024 13:00 Uhr bis 08.12.2024 18:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.