Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der Veranstaltung „500 Jahre Rienecker Fasenacht“ am 22.02.2025 wird folgendes Angeordnet: Die Veranstaltungsfläche (Bereich innerhalb der Ausfahrten Rieneck Nord, Rieneck Ortsmitte und Rieneck Süd) gemäß den Darstellungen auf der Karte in Anlage 1 wird am 22.02.2025 in der Zeit von 11:00 Uhr bis maximal 22:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt. In diesem Bereich wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Bis die Parkplatzkapazitäten in Hohenroth, Bahnhofstraße, Am Heilig Blut und Beerwinkelstraße ausgeschöpft sind, bleibt die Hauptstraße in Rieneck bis Einfahrt im Bereich Höhe Bahnhofstraße für den Gesamtverkehr komplett geöffnet. Für die Obertorstraße in Rieneck wird ein Absolutes Halteverbot in der Zeit von 08:00 Uhr – 16:00 Uhr angeordnet. Der Parkplatz Ortsmitte in Rieneck wird in der Zeit vom 21.02.2025 08:00 Uhr bis 25.02.2025 18:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.

Die Bushaltestellen „Kriegerdenkmal“, „Gasthof Bechold“ und „Schellhof“ werden lediglich am Samstag, den 22.02.2025 nicht angefahren.

Somit herrscht geregelter Busverkehr ab Sonntag, den 23.02.2025.

Für die Straße Am Heilig Blut und die Beerwinkelstraße in Rieneck wird am 22.02.2025 eine Einbahnregelung angeordnet. Für die Straße Am Hofberg wird am 22.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Für die Straße Am Bauhof in Rieneck wird am 22.02.2025 im Bereich Einfahrt Staatsstraße 2303 bis Einfahrt Bauhofgelände in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:30 Uhr ein Absolutes Halteverbot angeordnet.

Der Parkplatz am Schellhof (Kreisverkehr) in Rieneck wird in der Zeit vom 21.02.2025 08:00 Uhr bis 22.02.2025 22:30 Uhr für den Gesamtverkehr (Ausnahme Linien Busse und Shuttle Busse) gesperrt. Der Festplatz in Rieneck wird in der Zeit vom 21.02.2025 von 08:00 Uhr bis 22.02.2025 22:30 Uhr“ für den Gesamtverkehr gesperrt.

Für die Feldwege Fl.Nr. 6007/0 und Fl.Nr.4556/1, wird am 22.02.2025 eine Einbahnregelung angeordnet. Beginn Einfahrt bei Fl.Nr. 6020/0 und Ende bei Fl.Nr.4597/5. Für das Gewerbegebiet Dürrhoffeld wird folgende Einbahnregelung angeordnet: Beginn Einfahrt über Fl.Nr.4570/14 über Fl.Nr. 4578/1, über Fl.Nr 4553/12, über Fl.Nr. 4556/1 Ausfahrt Staatstraße 2303 Ende.

Für den Bereich Untere Jägerwiese wird folgende Einbahnregelung angeordnet:

Einfahrt Fl.Nr. 6206/0 nach dem Sportgelände Fl.Nr. 1956/0-Beginn über Fl.Nr. 6188/0, über Fl.Nr. 6190/0 Ende. Für den Bereich Untere Jägerwiese ab der Bahnunterführung, wird folgende Einbahnregelung angeordnet: Einfahrt Fl.Nr. 6252/1-Beginn über Fl.Nr. 6291/0 über Fl.Nr. 1407/2 Ende. Für den Bereich Feldweg Schellhofstraße oberhalb Parkplatzes, wird folgende Einbahnregelung angeordnet: Einfahrt Fl.Nr. 6163-Beginn über Fl.Nr. 5157/0, über 790/1 Ende. Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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