Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Rieneck
Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Rieneck
Die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung findet am
Freitag den 07.03.2025, 19.30 Uhr
im Saal des Wirtshauses „Zum Löwen“ statt. Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Rieneck lade ich alle Mitglieder herzlich ein.
Für die erforderliche Personen- und Flächenerfassung wird der Saal bereits ab 19.00 Uhr geöffnet. Ich bitte alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, rechtzeitig zu erscheinen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift der letzten Versammlung
4. Bericht des Jagdvorstehers und der Kassiererin über das Geschäftsjahr 2023 / 2024
5. Bericht der Rechnungsprüfer - Entlastung des Jagdvorstands und der Kassiererin
6. Vergabe des Pirschbezirks GP 1 für das Jagdjahr 2025 / 2026
7. Wünsche, kurze Anfragen
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft; das sind die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutznießerinnen und Nutznießer (jedoch nicht die Pächterinnen und Pächter) der Grundflächen, die das Gemeinschaftsjagdrevier bilden (ausgenommen befriedete Bezirke).
Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse kann sich bei der Jagdversammlung durch ein volljähriges Familienmitglied in gerader Linie oder den Ehepartner bzw. die Ehepartnerin ohne Vollmacht oder durch eine andere Jagdgenossin bzw. einen anderen Jagdgenossen (mit Vollmacht) vertreten lassen.
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen vor der Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstücksflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Vorstand anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf den aktuellen Stand ist.
gez.
Sven Nickel
Jagdvorsteher