Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund von Gartenarbeiten wird in der Zeit vom 28.03.2025 bis 17.04.2025 im Bereich Herrgottsberg 10 in Rieneck die Straße für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.

Im Bereich der Baustelle befinden sich drei Parkplätze, die während der Baumaßnahme nicht genutzt werden können. 

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

 

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