Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund einer geplanten Entrümpelung mit Containerstellung in der Obertorstraße 5 in Rieneck wird der Straßenabschnitt zwischen Obertorstraße 3 und Obertorstraße 13 in der Zeit vom 05.05.2025 bis spätestens 19.05.2025 für den gesamten Verkehr halbseitig gesperrt.

Zusätzlich wird in diesem Bereich beidseitig ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

 

 

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