verkehrsrechtliche Anordnung – Verlängerung

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Die Hauptstraße in Rieneck wird auf Höhe Hauptstraße 47 und auf Höhe Läusberg 2 in der Zeit vom 29.08.2026 bis zum 25.09.2026 aufgrund von Glasfaserarbeiten für den Fußgängerverkehr voll gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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