Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

In den Straßen Haaggasse, Rabental, Brunnenweg, Schneckenweg, Hettingerstraße, Lamperweg, Karl-Keßler-Weg, BGM-Welzenbach-Weg, Sinnberg, Rotenberg, Hauptstraße, Herrgottsberg, Bachgartenweg, Wolfskehle, Denkmalstraße, Bahnhofstraße, Beerwinkelstraße, Am Hofberg und Am Heilig Blut in Rieneck finden in der Zeit vom 28.09.2026 bis zum 12.10.2026 Nacharbeiten zum Glasfaserausbau statt. Die Straßen sind teilweise für den Gesamtverkehr halbseitig und den Fußgängerverkehr voll gesperrt. 

Es wird ein Notgehweg für Fußgänger eingerichtet. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verschiebung

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