Die Straße Rabental wird im Bereich des Anwesens Rabental 8 in der Zeit vom 01.09.2025 bis 12.12.2025 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Fußgänger sind zu-gelassen.
Der Bereich kann über die Obertorstraße, Schneckenweg, Hettingerstraße und über den Lamperweg umfahren werden.
Anlässlich des Glasfaserausbaus wird für den Bachgartenweg in Rieneck im Be-reich des Anwesens Bachgartenweg 2a bis Anwesen 2 und gegenüber ab dem 20.08.2025 ein absolutes Halteverbot angeordnet.
Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24
der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) muss wegen der bestehenden
akuten Brandgefahr ab dem 01.05.2025 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes
Verbot für jegliche Art von offenem Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten
Feuerstellen - im Gesamtgebiet der Stadt Rieneck ohne Ausnahme ausgesprochen werden.