Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

 

Aufgrund der Anlieferung eines Wohnhauses mit einem Schwertransporter wird der Schneckenweg in Rieneck auf Höhe der Anwesen Schneckenweg 30 bis Schneckenweg 34 sowie gegenüberliegend in der Zeit vom 25.09.2025 bis zum 26.09.2025 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.

Wir empfehlen den Anwohnern des Schneckenwegs, ihre Autos bereits am Mittwoch, den 24.09.2025, in den umliegenden Straßen zu parken.

 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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