Verkehrsrechtliche Maßnahme – Verlängerung

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund des Glasfaserausbaus wird die Straße Rabental in Rieneck auf Höhe Rabental 1 in der Zeit von 29.08.2026 - 25.09.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

 

Um Beachtung wird gebeten.

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Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verschiebung

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