Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

In den Straßen Haaggasse, Rabental, Brunnenweg, Schneckenweg, Hettingerstraße, Lamperweg, Karl-Keßler-Weg, BGM-Welzenbach-Weg, Sinnberg, Rotenberg, Hauptstraße, Herrgottsberg, Bachgartenweg, Wolfskehle, Denkmalstraße, Bahnhofstraße, Beerwinkelstraße, Am Hofberg und Am Heilig Blut in Rieneck finden in der Zeit vom 28.09.2026 bis zum 12.10.2026 Nacharbeiten zum Glasfaserausbau statt. Die Straßen sind teilweise für den Gesamtverkehr halbseitig und den Fußgängerverkehr voll gesperrt. 

Es wird ein Notgehweg für Fußgänger eingerichtet. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Bekanntmachung Brandverhütung und -bekämpfung Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Rieneck

Verkehrsrechtliche Maßnahme

TRINKWASSERVERSORGUNG- Aufruf zum Sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Verkehrsrechtliche Maßnahme

TRINKWASSERVERSORGUNG- Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser

Vollzug der Wassergesetze; Erlass einer Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Main-Spessart hinsichtlich der Entnahme von Wasser