12.03.2025 - 11:55
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehör-de gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßen-verkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit o-der Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund von Gartenarbeiten wird in der Zeit vom 17.03.2025 bis 28.03.2025 im Be-reich Herrgottsberg 10 in Rieneck die Straße für den Gesamtverkehr halbseitig ge-sperrt.
Im Bereich der Baustelle befinden sich drei Parkplätze, die während der Baumaß-nahme nicht genutzt werden können.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahn-markierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.