Förderung der Jugendarbeit in den Ortsvereinen durch die Stadt Rieneck
Der Stadtrat der Stadt Rieneck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2017 der Vereinsförderung der Jugendarbeit der Stadt Rieneck einstimmig zugestimmt.
Durch diese Vereinsförderung soll den Ortsvereinen eine Unterstützung bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im personellen und/oder im sachlichen Bereich der Bewirtschaftung gewährt werden. Bei den Zuwendungen für die Vereinsförderung handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Rieneck; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Der Antrag muss grundsätzlich bis zum 01.08. des jeweiligen Jahres, für das die Vereinsförderung beantragt wird (Ausschlussfrist), bei der Stadt Rieneck eingegangen sein:
Stadt Rieneck
z. Hd. Tanja Köhler
Schulgasse 4
97794 Rieneck
hauptverwaltung@rieneck.bayern.de
Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Stadtverwaltung. Dabei sind die Daten des Mitgliederbestandes des antragstellenden Vereins mit Stichtag 01. Januar des jeweiligen Jahres bei der Stadt Rieneck vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Unterlagen werden nicht für das Förderverfahren herangezogen. Unvollständige Listen gehen insofern zu Lasten des antragstellenden Vereins.
gez. Sven Nickel
1. Bürgermeister