Verkehrsrechtliche Maßnahme - SOS Adventsbasar Hohenroth 2024
Verkehrsrechtliche Maßnahmen
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anlässlich des Adventsbasars der SOS-Dorfgemeinschaft Hohenroth am
Sonntag, 01. Dezember 2024, gilt von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr:
- ein Halteverbot auf der Staatstraße in Schaippach und Rieneck
- entlang der Hauptstraße ab der Einmündung Bachgartenweg bis Ortsende in Richtung
Rieneck Süd, ein halbseitiges Halteverbot
- in der Bahnhofstraße ein halbseitiges Halteverbot
- im Bereich Rotenberg und der Sinnbrücke ein beidseitiges Halteverbot,
- im Kreuzungsbereich Walter-Bloem-Ring Richtung Kreisverkehr, Schellhofstraße und
Unterer Weinbergsweg ein beidseitiges Halteverbot.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
gez.
Sven Nickel, 1. Bürgermeister