Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Anlässlich der Veranstaltung „1. Mai Feier am „Wirtshaus Zum Löwen“ wird die Badgasse in Rieneck im Bereich zwischen „Zum Löwen“ und dem Laden „RienEck Unser Laden“ in der Zeit vom 01.05.2026 10:00 Uhr bis 01.05.2025 24:00 Uhr für den Gesamtverkehr komplett gesperrt. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

 

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