Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Tiefbauarbeiten zum Breitbandausbau wird die Straße Dürrhoffeld Fl.Nr. 4570/14 letzter Gehsteigabschnitt in der Zeit vom 20.02.2026 bis zum 22.05.2026 für den für den Fußgängerverkehr voll gesperrt.

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

Aktuelle Nachrichten

Bitte beachten: Übermittlungssperre an die Bundeswehr entfällt

Informationen der Passbehörde

Jetzt für den Bürgerenergiepreis Unterfranken 2026 bewerben - 12.000 Euro Preisgeld für die Preisträger

Spende des Bayernwerkes für die Freiwillige Feuerwehr Rieneck

Wassersparhefte für Rienecker Grundschüler

Wohnraum

Kindergarten profitiert von Eichelsammelaktion