Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund von Kanalarbeiten wird die Schulgasse in Rieneck im Bereich des Anwesens Schulgasse 1 in der Zeit vom 11.05.2026 bis zum 16.05.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. 

Die Umleitung erfolgt über die Hauptstraße auf Höhe Hauptstraße 17 in die Schulgasse. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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