Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Glasfaserarbeiten wird der Herrgottsberg in der Zeit vom 08.06.2026 bis zum 14.06.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. Anlieger sind bis Baustelle frei. 

Der Herrgottsberg wird in der Zeit vom 15.06.2026 bis zum 28.06.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt. 

Es wird ein Absolutes Halteverbot (Werktags von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr) in der Zeit vom 08.06.2026 bis 26.06.2026 angeordnet. 

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

 

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