Verkehrsrechtliche Maßnahme
Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund Glasfaserarbeiten wird der Bachgartenweg in der Zeit vom 26.05.2026 bis zum 05.06.2026 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt.
Es wird ein Absolutes Halteverbot (Werktags von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr) in der Zeit vom 26.05.2026 bis 05.06.2026 angeordnet.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.