Verkehrsrechtliche Maßnahme

Verkehrsrechtliche Maßnahme

Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

Aufgrund Glasfaserarbeiten wird die Wolfskehle in der Zeit vom 28.05.2026 bis zum 26.06.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt. 

Die Hauptstraße wird in der Zeit auf Höhe Einmündung Wolfskehle und Am Hofberg bis Einmündung Bahnhofstraße für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt. Die Fußgänger benutzen bitte den Gehweg gegenüberliegend.  

Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.

Um Beachtung wird gebeten.

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Verkehrsrechtliche Maßnahme - Verschiebung

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