Verkehrsrechtliche Maßnahme
Verkehrsrechtliche Maßnahme
Die Stadt Rieneck erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO i. V. mit Art. 1 des Gesetzes zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. April 1978 (GVBl. S. 172) aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Aufgrund einer Hochzeitsfeier wird die Untere Jägerwiese in Rieneck im Bereich zwischen dem Tennisheim, Untere Jägerwiese 5, bis zur Eisenbahnunterführung in der Zeit vom 16.07.2026 bis zum 22.07.2026 für den Gesamtverkehr voll gesperrt.
Diese Anordnungen werden mit der Aufstellung / Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie mit der Auftragung / Entfernung der Fahrbahnmarkierungen wirksam.
Um Beachtung wird gebeten.